Mindestlohn steigt weiter
Der Mindestlohn ist zuletzt im Januar 2021 von 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde gestiegen. Bis zum 01. Juli 2022 soll er sich weiter auf 10,45 Euro erhöhen. Ziel des Mindestlohnes ist es Arbeitnehmer/innen vor niedrigen Löhnen zu schützen und einen fairen, funktionierenden Wettbewerb zu sichern.
An welchen Parametern orientiert sich die Entwicklung?
Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 wurde geregelt, dass jede/r Arbeitnehmer/in einen Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des festgelegten Mindestlohnes hat. Angesetzt wurde der Mindestlohn ab dem 01. Januar 2015 zunächst auf € 8,50 brutto pro Arbeitsstunde.
Im gleichen Zuge wurde im MiLoG festgelegt, dass eine ständige Mindestlohnkommission über die Höhe des Mindestlohns entscheiden kann und berechtigt ist, einen Vorschlag zur Änderung zu unterbreiten. Dieser kann im Anschluss von der Bundesregierung umgesetzt werden.
Zuletzt hat diese Kommission empfohlen, den Mindestlohn bis 2022 in mehreren Schritten auf insgesamt € 10,45 zu erhöhen. Die seit 2015 angewendeten zweijährigen Erhöhungsintervalle wurden deshalb auf ein halbes Jahr verkürzt.
Praxistipp:
Mit dem derzeitigen Mindestlohn von € 9,50 dürfen Minijobber maximal 47 Stunden pro Monat arbeiten, um das Privileg der Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung weiter nutzen zu können. Arbeitgeber/innen sollten unbedingt beachten, die monatlichen Arbeitsstunden der Minijobber den jeweiligen Intervallen anzugleichen.
Bei Fragen rund um den Mindestlohn, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Seite.