„Was ist Ihre Leidenschaft?
Lösungsorientierte, innovative Buchhaltung ist unsere.“

 

Durch unser optimiertes Datenhandling schaffen wir für Sie eine angepasste, unkomplizierte Umsetzung für Ihre Bedürfnisse. Durch unsere Branchenerfahrung und Interdisziplinarität sind Sie bei uns auf der sicheren Seite – nicht nur in Sachen Rechtssicherheit, sondern insbesondere auch hinsichtlich der Datensicherung.

Finanzbuchhaltung – es könnte so einfach sein!

 

Für eine Unternehmung sind effektive betriebswirtschaftliche Prozesse und deren Auswertung das A und O. Ohne einen permanenten Überblick über die Einnahmen und Aufwendungen im Betrieb werden wichtige unternehmerische Entscheidungen nach Gefühl und ohne solide Basis getroffen. Wer als Unternehmer/in die Chance vergibt, eine systematische Auswertung der betrieblichen Kennzahlen vorzunehmen, kann womöglich wichtige Alarmsignale oder Trends und Entwicklungen nicht zeitnah erkennen. Damit werden entscheidende Wettbewerbsvorteile verschenkt und im schlimmsten Fall die Konkurrenzfähigkeit und so die Zukunft Ihres Unternehmens riskiert.

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Lohnbuchhaltung

Schon wieder ein Monat vorbei? Schon wieder Lohnabrechnungen zu erledigen? Schaffen sie sich Freiräume und lassen Sie uns das machen! Die Anforderungen an eine Lohn- und Gehaltsabrechnung werden immer komplexer und sind mit viel Fachwissen verbunden. Wann sind Meldungen oder spezielle Nachweise erforderlich, welche Faktoren gilt es noch zu berücksichtigen, usw. – das nehmen wir Ihnen gerne ab! Und dank unserer Erfahrung und technischer Unterstützung sind wir schnell und effizient. Für Sie ergibt sich daraus eine kostengünstige Bearbeitung regelmäßiger Abrechnungen.

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Outsourcing – besser als angenommen!

 

Eine Auslagerung von Teilaufgaben, insbesondere von wiederkehrenden und zeitaufwändigen Arbeitsschritten, kann eine sinnvolle und langfriste Entlastung für unterschiedliche Bereiche im Unternehmen bieten. Dabei ist der wahrscheinlich größte Vorteil für Sie als Unternehmer:in, dass Sie mehr Zeit für die fachlichen Aufgaben im Betrieb gewinnen. Mit ganzheitlich gedachten Lösungen bieten wir ihnen eine zuverlässige Basis.

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Kurzarbeit in 2020?

 

Wenn Sie Kurzarbeitergeld erhalten haben, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben!

Wenn Sie im Jahr 2020 mehr als 410 € Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Diese muss dann bis zum 31. Juli beim Finanzamt eingehen. Schuld ist eine kompliziert klingende Regel: der Progressionsvorbehalt. Auch das Corona-Jahr 2020 ändert daran nichts.

Sie müssen daher in diesem Jahr eine Steuererklärung abgeben, auch wenn Sie bisher von dieser Pflicht nicht betroffen waren. Und das, obwohl Sie es sowieso nicht einfach hatten. Deshalb wollen wir Ihnen die Erklärung so leicht wie möglich machen.

 

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Keine Abwesenheitsengpässe oder zeitraubende IT-Wartung, stattdessen Konzentration auf das Kerngeschäft.
Die Qualitätssicherung ist durch interne Kontrollmechanismen (Compliance) gewährleistet.

Kompetente Beratung auch außerhalb der Accountingthemen in den Bereichen Umsatzsteuer und Controlling. Optimierung der Kostenstruktur bei voller Flexibilität und Anpassung an schwankende Geschäftsentwicklungen. Laufende Plausibilitätsprüfungen nach individuellen Prüfkriterien. Sofortige persönliche Klärung von eventuellen Auffälligkeiten. Reibungsloser Kommunikationsfluss. Modernes individuelles Reporting